Gerhart-Hauptmann-Gymnasium


Sobald jemand in einer Sache Meister geworden ist, sollte er in einer neuen Sache Schüler werden.

Schulordnung

Beschlossen durch die Schulkonferenz am 29.10.2019

Die Schulordnung soll das Miteinander fördern, lernen erleichtern und die Schule zu einer respekt- und rücksichtsvollen Umgebung machen.

Wir appellieren an die Einsicht und Bereitschaft aller, Rücksicht zu nehmen, Mitverantwortung zu tragen und verbindliche Regeln anzuerkennen.

Die Schulordnung ist auch für Gäste verbindlich.

 

I Verhalten im Schulobjekt und dem Schulgelände

  1. Das Schulgebäude wird ab 7:00 Uhr geöffnet. Die Lernenden bleiben bis 07:45 Uhr auf dem Schulhof, auf dem unteren Flur oder im Schulclub. Bei schlechtem Wetter kann der Zugang ab 07:30 Uhr ermöglicht werden.

  2. Sollten Lernende nicht rechtzeitig zum Unterricht erscheinen, müssen sie sich mittels des Formulars für Zuspätkommende entschuldigen. Im Krankheitsfall ist die Schule bis spätestens 09:00 Uhr zu informieren. Bei Unwohlsein in der Schule, dürfen die Lernenden nicht allein nach Hause geschickt werden.

  3. Im Schulobjekt und auf dem Schulgelände muss sich jeder so verhalten, dass niemand gestört oder belästigt wird oder zu Schaden kommt. Um Unfälle zu vermeiden sind gegenseitige Rücksichtnahme und besondere Vorsicht im Bereich der Treppen, Fenster und Türen geboten.

  4. Gegenstände, von denen Gefahr ausgeht (z.B. Waffen, Messer, Sprengkörper o.Ä.), dürfen nicht mit auf das Schulgelände gebracht werden.

  5. Fundsachen sind umgehend im Sekretariat oder bei dem Hausmeister abzugeben.

  6. Fahrräder sind auf dem Schulhof zu schieben und an den dafür vorgesehenen Plätzen abzustellen und zu sichern. Das Festmachen von Fahrrädern an den Zäunen des vorderen Schulhofes ist zu unterlassen. Mopeds, Motorräder und Autos der Lernenden dürfen grundsätzlich nur außerhalb des Schulgeländes geparkt werden.

  7. Schuleigentum ist schonend zu behandeln. Schäden sind den Lehrenden oder dem Hausmeister umgehend zu melden.

  8. Der Gebrauch von mobilen Endgeräten ist auf den Schulfluren, Nassräumen, dem Speiseraum und der Sporthalle untersagt.

  9. Raum 3 wird durch den Schülervorstand genutzt und verwaltet.

  10. Fachräume dürfen nur im Beisein von Lehrenden betreten werden. Es gelten die jeweiligen Fachraumordnungen. Das Verhalten in der Sporthalle regelt die Hallenordnung.

  11. In der Überbekleidung, die grundsätzlich auf den Fluren aufzubewahren ist, sind keinesfalls Geld oder Wertsachen zu belassen.

  12. Auf dem gesamten Schulgelände besteht ein Rauch- und Alkoholverbot, mit Rücksicht auf die Anwohner auch vor den benachbarten Wohnanlagen. Ein Drogenverbot ergibt sich aus der allgemeinen Gesetzeslage. Ebenso ist der Konsum von Energiedrinks oder anderen bewusstseinsstimulierenden Stoffen und die Nutzung von Vaporizern untersagt.Zusatz des Schulträgers, Landkreis Nordwestmecklenburg:

    • Zum Zeitpunkt des Dienstantritts, während der Dienstzeit und in den Pausen sind Alkohol und bewusstseinsverändernde Drogen gemäß Betäubungsmittelgesetz in den Dienstgebäuden und auf dem Dienstgelände des Landkreises verboten. Es gilt grundsätzlich eine 0,00 Promille-Grenze für Alkohol während der gesamten Arbeitszeit. Über Ausnahmen bei Alkohol entscheidet für Beschäftigte und Beamte der Kernverwaltung und der nachgeordneten Einrichtungen unter Einhaltung des Dienstweges die jeweilige Fachbereichsleitung. Für die der Landrätin bzw. dem Landrat zugeordneten Organisationseinheiten entscheidet die Landrätin oder der Landrat über Ausnahmen. Bei der Benutzung von Pkw, Maschinen und Anlagen für dienstliche Zwecke gelten ausnahmslos die 0,00 Promille-Grenzen. Dies gilt auch für einen angemessenen Zeitraum vor dem Einsatz. Bei Dienstantritt muss Nüchternheit gegeben sein.

    • Innerhalb der Räumlichkeiten und in Dienstfahrzeugen des Landkreises Nordwestmecklenburg besteht Rauchverbot. Näheres regelt eine Dienstanweisung zum Schutz der Nichtraucherinnen und Nichtraucher.Ausnahmen erteilendie Schul-/bzw. Einrichtungsleiter/Innen.

II Richtlinien für das Verhalten im Klassen- und Fachraum

  1. Im Unterrichtsraum, insbesondere an den eigenen Arbeitsplätzen, hat jeder auf Sauberkeit und Ordnung zu achten. Lehrende und Lernende sind dazu angehalten, die Räumlichkeiten in angemessenem Zustand zu überlassen. Fenster dürfen in Abwesenheit Lehrender nur in Kippstellung geöffnet sein. Nach dem Unterricht ist die Beleuchtung auszuschalten. In den großen Pausen ist für ausreichend Belüftung zu sorgen. Am Ende der letzten Stunde sind alle Stühle hochzustellen, die Fenster zu schließen und die Arbeitsstationen der Computerkabinette herunterzufahren.

  2. Wenn Lehrende zu einer Unterrichtsstunde ausbleiben, ist die Klasse bzw. der Kurs verpflichtet, dies 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn im Sekretariat zu melden.

  3. Die Klassenräume sind 15 Minuten vor Schulbeginn und 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn für die Lernenden aufzuschließen.

  4. In den Unterrichtsräumen ist der Gebrauch von mobilen Endgeräten nur auf Anweisung der Lehrenden gestattet. Bei Leistungsüberprüfungen gelten eingeschaltete Geräte als Betrugsversuch.

  5. Getränke in offenen Behältern und warme Speisen dürfen grundsätzlich nicht mit in den Klassenraum genommen werden.

III Richtlinien für das Verhalten in den Pausen

  1. Minderjährigen Lernenden ist das Verlassen des Schulgeländes während der Pausen nicht gestattet. In Freistunden und in der Mittagspause kann ihnen das Verlassen des Schulgeländes gestattet werden, wenn die Erziehungsberechtigten ihr grundsätzliches Einverständnis schriftlich erklärt haben.

  2. Der Aufenthalt hinter und neben der Sporthalle sowie zwischen den Fahrrädern ist nicht gestattet. Das öffentliche Gelände vor dem Schulgebäude und den benachbarten Grundstücken ist kein Pausenplatz.

  3. Der Schulclub dient den Jahrgangsstufen 7-12 außerhalb der großen Pausen zur Erholung und zum Arbeiten. In den Pausen kann der Schulclub nur zum Kauf von Speisen und Getränken genutzt werden.

  4. Bei Regen und extremen Witterungsbedingungen wechseln die Lernenden in den Raum der nächsten Unterrichtsstunde.

  5. Jedes Verhalten, das andere gefährdet, z.B. das Werfen von Steinen, Flaschen, Schneebällen o.Ä. ist verboten. Das Hantieren an fremden Fahrrädern ist untersagt.

  6. Müll wird in die vorgesehenen Behältnisse entsorgt und wenn möglich getrennt.

  7. Das Verursachen von unangemessen lauten Geräuschen ist auf dem gesamten Schulgelände aus Rücksicht auf sich im Unterricht Befindende und die Nachbarschaft zu unterlassen.

IV Verstoß und Kontrolle der Einhaltung

  1. Lehrende und Lernende sind zur Einhaltung der Schulordnung verpflichtet und zur Kontrolle angehalten.

  2. Bei Verstoß gegen die Schulordnung liegen die Konsequenzen im pädagogischen Ermessen der Lehrenden bzw. der Schulleitung. Näheres regelt das Schulgesetz.

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