Gerhart-Hauptmann-Gymnasium


Sobald jemand in einer Sache Meister geworden ist, sollte er in einer neuen Sache Schüler werden.

Prüfungen

Prüfungsverordnungen

Prüfungen zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife

Prüfungen zum Erwerb der Mittleren Reife an Gymnasien

Gemäß § 19 des Schulgesetzes sind Schüler der gymnasialen Oberstufe, die das Gymnasium oder den gymnasialen Bildungsgang der Gesamtschulen vor dem Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife verlassen wollen berechtigt, an einer Mittleren-Reife-Prüfung teilzunehmen. Schüler, die die Voraussetzungen für die Anerkennung des schulischen Teils der Fachhochschulreife erfüllen, können nicht an der Prüfung teilnehmen.

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