Benutzerordnung für Informationsverarbeitende Technik (IT) am Gerhart-Hauptmann-Gymnasium in Wismar

 Die Nutzung der „Neuen Medien“ erfordert von allen Beteiligten ein hohes Maß an Verantwortung. Dazu sind bestimmte Regelungen unerlässlich.

1. Allgemeinen Regeln beim Umgang mit Computertechnik


2. Verhalten bei der Arbeit am PC

 3. Verhalten bei der Arbeit im Netz

Erklärung:

Ich habe die Benutzerordnung gelesen und verstanden.
Als Benutzer des Schulnetzes des GHG verpflichte ich mich, nicht gegen die Benutzerordnung zu verstoßen. Andernfalls kann ich meine Zugangsberechtigung verlieren und muss mit disziplinarischen Folgen rechnen.

Benutzerordnung für LehrerInnen und LeiterInnen von Arbeitsgemeinschaften am GHG

Der Computerraum soll von möglichst vielen Klassen genutzt werden. Jeder von uns erwartet, die Hard- und Softwareausstattung auf gewohnte Weise und in arbeitsfähigem Zustand vorzufinden. Jeder Nutzer muss deshalb auch im eigenen Interesse dafür Sorge tragen, dass Veränderungen oder Beschädigungen, die die Funktionstüchtigkeit des Systems beeinträchtigen können, unterbleiben.
Der sorgsame Umgang mit der Computerausstattung ist somit im Interesse aller Kolleginnen und Kollegen.

1. Benutzer:

KollegInnen, SchülerInnen und LeiterInnen von Arbeitsgemeinschaften können den Medienraum nutzen, wenn sie entsprechende grundlegende Kenntnisse erworben und nachgewiesen haben, bzw. eine ausführliche Einführung unter Anleitung des IT-Beauftragten an der Schule bekommen haben.

Vor der ersten Nutzung ist jeder Nutzer aktenkundig zu belehren.
Dies gilt auch für die Nutzung des Internets.

Außerhalb des Unterrichts kann ein Nutzungsrecht gewährt werden. Die Entscheidung darüber trifft die Schulleitung bzw. der von der Schulleitung beauftragte Systembetreuer.

2. Anleitung:

Bei Nutzung des Raumes muss folgendes beachtet werden:

3. Aufsichtspflicht:

4.       Datenschutz:

5. Nutzung des Internets: