Benutzerordnung
für Informationsverarbeitende Technik (IT) am Gerhart-Hauptmann-Gymnasium in
Wismar
Die Nutzung
der „Neuen Medien“ erfordert von allen Beteiligten ein hohes Maß an
Verantwortung. Dazu sind bestimmte Regelungen unerlässlich.
1.
Allgemeinen Regeln beim Umgang mit Computertechnik
- Ich
betrete den Fachraum nur unter Aufsicht.
- An
meinem Platz warte ich auf die Hinweise der Aufsichtsperson.
- Ich
verwende nur erlaubte Datenträger.
- Ich
nutze nur Funktionen, die ich kenne.
- Ich
beende nach meiner Arbeit alle laufenden Programme.
- Das
Einnehmen von Speisen und Getränken ist nicht gestattet.
- Ich
achte darauf, dass mein Arbeitsplatz sauber bleibt.
2. Verhalten bei der Arbeit am PC
- Die
Nutzung der PC in den Unterrichtsräumen/Medienecken ist nur mit einer
Anmeldung an der Domäne „ghg-wismar“ mit Benutzername und Kennwort
gestattet.
- Da
Veränderungen der Installation und Manipulationen an der
Hardwareausstattung den Tatbestand der Sabotage erfüllen und somit den
ordnungsgemäßen Unterrichtsablauf schwer beeinträchtigen würden, sind
diese grundsätzlich untersagt!
Für mutwillige Beschädigungen oder durch Fahrlässigkeit entstandene Schäden
ist der Verursacher verantwortlich. Ordnungsmaßnahmen, wie im Schulgesetz
festgeschrieben, werden folgen.
Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten, die sich aufgrund von mutwilliger
Beschädigung von Hard- und/oder Software ergeben werden durch eine
Fachfirma ausgeführt. Die entstehenden Kosten trägt der Nutzer bzw. die
Erziehungsberechtigten in vollem Umfang.
- Wenn
ich etwas ausdrucken möchte, hole ich mir das Einverständnis der
Aufsichtsperson.
Bevor ich einen Druckauftrag starte, überprüfe ich, ob auch der richtige
Drucker ausgewählt wurde.
Wir sind zu sparsamem Umgang mit Papier und Toner verpflichtet.
Der Ausdruck unwichtiger Daten muss unterbleiben.
- Sollte
es bei der Arbeit Probleme gebe, informiere ich sofort die Aufsichtsperson.
3. Verhalten bei der Arbeit im Netz
- Wenn
ich im Internet arbeite, darf ich nur Seiten aufrufen, die von der
Aufsichtsperson genannt werden.
Das Empfangen und das Versenden von privaten Emails, die Teilnahme an Chats
sowie die Nutzung von Online-Diensten, die nicht in schulischen Zwecken
dienen, ist untersagt.
- Ich
nutze das Internet nur als „Gast“ , darf nichts bestellen oder mich auf
externen Seiten anmelden.
- Mir
ist bewusst, das sämtliche Aktivitäten im Internet protokolliert und ggf.
zur Fehleranalyse und der Verfolgung von Straftaten ausgewertet werden können.
Erklärung:
Ich habe die
Benutzerordnung gelesen und verstanden.
Als Benutzer des Schulnetzes des GHG verpflichte ich mich, nicht gegen die
Benutzerordnung zu verstoßen. Andernfalls kann ich meine Zugangsberechtigung
verlieren und muss mit disziplinarischen Folgen rechnen.
Benutzerordnung
für LehrerInnen und LeiterInnen von Arbeitsgemeinschaften am GHG
Der Computerraum
soll von möglichst vielen Klassen genutzt werden. Jeder von uns erwartet, die
Hard- und Softwareausstattung auf gewohnte Weise und in arbeitsfähigem Zustand
vorzufinden. Jeder Nutzer muss deshalb auch im eigenen Interesse dafür Sorge
tragen, dass Veränderungen oder Beschädigungen, die die Funktionstüchtigkeit
des Systems beeinträchtigen können, unterbleiben.
Der sorgsame Umgang mit der Computerausstattung ist somit im Interesse aller
Kolleginnen und Kollegen.
1. Benutzer:
KollegInnen,
SchülerInnen und LeiterInnen von Arbeitsgemeinschaften können den Medienraum
nutzen, wenn sie entsprechende grundlegende Kenntnisse erworben und nachgewiesen
haben, bzw. eine ausführliche Einführung unter Anleitung des IT-Beauftragten
an der Schule bekommen haben.
Vor der
ersten Nutzung ist jeder Nutzer aktenkundig zu belehren.
Dies gilt auch für die Nutzung des Internets.
Außerhalb des Unterrichts kann ein Nutzungsrecht gewährt werden. Die
Entscheidung darüber trifft die Schulleitung bzw. der von der Schulleitung
beauftragte Systembetreuer.
2. Anleitung:
Bei Nutzung des
Raumes muss folgendes beachtet werden:
- Den
Strom (Hauptschalter) anschalten.
- Schüler
melden sich mit dem Benutzernamen „schueler“ an der Domäne „ghg-wismar“
mit Passwort an und warten bis der PC hochgefahren ist (dies dauert ein paar
Minuten).
- Beim
Beenden ist darauf zu achten, dass sich die Benutzer ordnungsgemäß
abmelden.
- Der
letzte Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass die PC-Anlage ordnungsgemäß
herunter gefahren und mittels Hauptschalter vom Stromnetz getrennt wird.
Vorhänge aufziehen, Fenster schließen und die Tür doppelt schließen
(2x).
3. Aufsichtspflicht:
- Schülerinnen
und Schülern ist der Aufenthalt im Computerraum ohne Anwesenheit einer
Aufsichtsperson grundsätzlich nicht gestattet.
Über Ausnahmen entscheidet der unterrichtende Fachlehrer bei voller
Verantwortung.
4.
Datenschutz:
- Die
auf den Arbeitsstationen und im Netzwerk zur Verfügung gestellte Software
ist Eigentum des Herstellers bzw. des Landes MV und des GHG.
Nutzer, die unbefugt Software oder Daten kopieren, machen sich strafbar und
können zivil- oder strafrechtlich verfolgt werden.
- Eine
Virenfreiheit des Systems wird angestrebt, kann aber nicht immer garantiert
werden.
Die zum Abspeichern von Daten verwendeten Datenträger müssen frei von
Computerviren sein. Sie sind grundsätzlich mit einem aktuellen Virenscanner
zu überprüfen. Für durch Virenbefall, Würmer, trojanische Pferde, etc.
verursachte Schäden haftet die Schule nicht.
- Alle
auf den Arbeitsstationen und im Netzwerk befindlichen Daten (einschließlich
persönlicher Daten) unterliegen dem Zugriff des Systembetreuers.
Alle Vorgänge des Systems werden aus Gründen der Sicherheit und
Systemstabilität aufgezeichnet und können zur Behebung von Fehlern und in
Fällen von Verdacht des Missbrauches ausgewertet werden.
5. Nutzung des
Internets:
- Der
Internetzugang dient ausschließlich schulischen Zwecken!
- Die
Anforderung von gesetzes- oder ordnungswidrigen Daten sowie von Daten, die
den freiheitlich-demokratischen oder gesellschaftlichen Grundwerten
zuwiderlaufen, ist streng untersagt.
- Die
im Internet bereitgestellten Informationen entstammen weltweit verteilten
Quellen.
Sollte sich jemand durch solche Informationen verletzt, entwürdigt oder in
anderer Weise angegriffen fühlen, muss er diesen Sachverhalt mit dem
Urheber der Information (Impressum) klären.
Das GHG ist in keiner Weise für den Inhalt der über seinen Internetzugang
bereit gestellten Informationen verantwortlich.
- Werden
Informationen in das Internet versandt, so geschieht dies grundsätzlich
unter dem Absender der Schule ...@ghg-wismar.com.
Der Empfang und/oder Versand privater Emails/SMS mit anonymen oder öffentlichen
Maildiensten (GMX, WEB, AOL usw. ) ist untersagt.
Schüler und Lehrer des Hauses können eine eigene Email-Adresse für
dienstliche Zwecke beantragen.
- Alle
derartigen Informationen können durch die Allgemeinheit der Internetnutzer
unmittelbar oder mittelbar mit dem GHG in Verbindung gebracht werden. Es ist
deshalb untersagt, den Internetzugang zur Verbreitung von Informationen zu
verwenden, die dem Ansehen unserer Schule in irgendeiner Weise Schaden zufügen
können. Dies gilt insbesondere für rassistische, ehrverletzende,
beleidigende oder aus anderen Gründen gegen geltendes Recht verstoßende
Nachrichten.
- Abgehende
Emails sind mit dem vollständigen Namen des Absenders zu versehen.
- Die
Verschlüsselung von Emails bedarf der Genehmigung durch den Systembetreuer.
- Kein
Benutzer hat das Recht, Vertragsverhältnisse im Namen des GHG, Waren im
Internet zu bestellen oder kostenpflichtige Dienste in Anspruch zu nehmen.
- Eine
vermeidbare Belastung des Netzwerks beeinträchtigt alle Netzteilnehmer. Vor
dem Herunterladen von großen Datenmengen, z.B. von umfangreichen Video-
oder Audio-Dateien, muss deshalb die Genehmigung der Aufsicht führenden
Person eingeholt werden.
- Die
Nutzung der Computeranlagen ist nur demjenigen gestattet, der die jeweils gültige
Benutzerordnung anerkennt und dies durch Unterschrift bestätigt hat.
Über Änderungen dieser Nutzerordnung muss sich der Nutzer selbst
informieren.
Die jeweils gültige Fassung hängt im Raum aus, sie wird ebenfalls auf der
Homepage der Schule http://www.ghg-wismar.com/it-benutzerordnung.htm bekannt gemacht.
- Diese
Benutzerordnung gilt verbindlich ab dem .................. und löst
bisherige Regelungen ab.
Sie kann ersetzt werden durch entsprechende Fortschreibungen, die öffentlich
bekannt gemacht werden.
Jeder Nutzer ist dazu verpflichtet, sich über eventuelle Änderungen zu
informieren. Letztere gelten als akzeptiert, wenn der Nutzer nicht innerhalb
von vierzehn Tagen nach Veröffentlichung der neuen Fassung schriftlich
Widerspruch erklärt.